NW101-DE
2 Die Gesamtabmessungen und technischen Informationen werden lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt und können ohne Vorankündigung geändert werden ATEX Übersicht Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (vormals ATEX-Richtlinie 94/9/EG) enthält harmonisierte Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren für elektrische und nicht- elektrischeGeräte, die für den Einsatz inBereichen bestimmt sind, in denen aufgrund von Staub- oder Gasbildung Explosionsgefahr besteht, sowie für Schutzsysteme. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU GAS: IIA, IIB, IIC Gase und Dämpfe werden aufgrund ihrer stoffspezifischen Eigenschaften in die drei Untergruppen IIA, IIB und IIC eingeteilt. Die Gruppe IIC ist die gefährlichste, die Gruppe IIA die am wenigsten gefährliche. Anhand des jeweiligen Stoffes kann die Gruppe bestimmt werden, in die das betreffende Gerät einzuordnen ist. Jedes Gerät ist für eine Gasgruppe geeignet und zugelassen: Geräte der Gruppe IIC können auch in Bereichen installiert werden, für die Geräte der Gruppen IIA und IIB und IIC vorgeschrieben sind. Beispiele für Stoffe: - IIA : Aceton, Ethylalkohol, Ammoniak, Benzin, Butan, Hexan, Ethan, Erdgas, Naphtha, Propan, Toluol, Lösungsmittel usw. - IIB : Acetaldehyd, Cyclopropan, Ethylether, Ethylen usw. - IIC : Acetylen, Wasserstoff, Gase, die mehr als 25 % Wasserstoff enthalten, Schwefelkohlenstoff usw. STAUB: IIIA, IIIB, IIIC Stäube sind in die drei Untergruppen IIIA, IIIB und IIIC eingeteilt: - IIIA : Fasern - IIIB : nicht leitfähiger Staub - IIIC : leitfähiger Staub Explosionsfähige Atmosphäre Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Die Konformitätsbewertungsverfahren richten sich nach den Kategorien (Schutzniveau) der bestimmungsgemäßen Verwendung der Geräte. Sicherheitsvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen, fallen ebenfalls unter die Richtlinie. In der ATEX-Richtlinie werden Geräte in Gruppen und Kategorien eingeteilt, wie in der Tabelle unten dargestellt. In der ATEX-Richtlinie werden Geräte in Gruppen und Kategorien eingeteilt, wie in der folgenden Tabelle dargestellt: GRUPPEN KATEGORIEN BETRIEBSBEDINGUNGEN I Untertage Bergbau M1 Sehr hohes Schutzniveau Geräte bleiben bei vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre weiter einsatzbereit und werden weiter betrieben M2 Hohes Schutzniveau Geräte werden bei vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre abgeschaltet II Übertage- Industriebereiche 1 Sehr hohes Schutz - niveau Geräte bleiben bei den Zonen 0, 1, 2 (Gas) und/oder 20, 21, 22 (Staub) weiter einsatzbereit und werden weiter betrieben 2 Hohes Schutzniveau Geräte bleiben bei den Zonen 1, 2 (Gas) und/oder 21, 22 (Staub) weiter einsatzbereit und werden weiter betrieben 3 Normaler Schutz Geräte bleiben bei den Zonen 2 (Gas) und/oder 22 (Staub) weiter einsatzbereit und werden weiter betrieben ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
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